Einrichtungsleitung
Olaf Nemitz
Pflegedienstleitung
Björn Bott
24.11.2021
WICHTIGE MITTEILUNG
Per 24.11.2021 tritt bundesweit das veränderte Infektionsschutzgesetz in Kraft. Damit einher gehen veränderte Testverpflichtungen.
Besucher:
Besuchspersonen dürfen Pflegeeinrichtungen nur betreten, wenn sie als getestet gelten. Die Testung kann zu den Testzeiten der Einrichtung direkt vor Ort erfolgen. Alternativ kann der Testnachweis einer negativen PoC-Antigenschnelltestung vorgelegt werden, die maximal 24 Stunden zurückliegt, oder der Testnachweis einer negativen PCR-Testung, welche maximal 48 Stunden zurückliegt, vorgelegt werden. Als Besuchspersonen gelten nicht nur Privatbesucher von Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern alle Personen, die etwa aus einem beruflichen Grund die Einrichtung betreten wollen oder müssen (beispielsweise Therapeuten, Handwerker oder ähnliches). BesucherInnen sind verpflichtet, innerhalb der Einrichtung kontinuierlich eine FFP2-Maske zu tragen. Mitarbeiter: Nicht geimpfte Beschäftigte müssen sich an jedem Arbeitstag, an dem sie sich im Dienst befinden, einer PoC-Schnelltestung unterziehen. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich an drei Arbeitstagen pro Woche, an denen sie sich im Dienst befinden, einer PoC-Schnelltestung unterziehen. Dies gilt für stationäre Einrichtungen, Tagespflegen und ambulante Dienste in gleicher Weise. Unternehmensweit gilt, dass alle MitarbeiterInnen in der gesamten Einrichtung kontinuierlich eine FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) tragen. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, die nächsten Wochen gut zu überstehen. Wir wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Ihr Charleston-Team
Einrichtungsleitung
Olaf Nemitz
Pflegedienstleitung
Björn Bott