Einrichtungsleitung
Ellen Ahles
Pflegedienstleitung
Mehmet Selmani
24.11.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ab sofort das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt.
Folgende Regelungen gelten ab sofort
- Besuchspersonen dürfen Pflegeeinrichtungen unabhängig vom Impfstatus nur betreten, wenn sie als getestet gelten
- Die Testung kann zu den Testzeiten der Einrichtung direkt vor Ort erfolgen. Alternativ kann der Testnachweis einer negativen PoC-Antigenschnelltestung vorgelegt werden, die maximal 24 Stundenzurückliegt, oder der Testnachweis einer negativen PCR-Testung, welche maximal48 Stunden zurückliegt, vorgelegt werden.
- Als Besuchspersonen gelten nicht nur Privatbesucher von Bewohnerinnen und Bewohnern, sondern alle Personen, die etwa aus einem beruflichen Grund die Einrichtung betreten wollen oder müssen(beispielsweise Therapeuten, Handwerker oder ähnliches).
- Besuchspersonen sind verpflichtet, innerhalb der Einrichtung kontinuierlich eine FFP2-Maske zu tragen
Unsere Testzeiten sind von
Montag bis Freitag von 10:00 bis 11:00Uhr und von 15:00 bis 16:00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten (auch am Wochenende und an Feiertagen) müssen Sie einen Testnachweis vorlegen können. Eigentests sind nicht mehr zulässig.
Einrichtungsleitung
Ellen Ahles
Pflegedienstleitung
Mehmet Selmani