Einrichtungsleitung
Ruth Rotthoff
Pflegedienstleitung
Kim Gundelach
Elke Neugebauer
Telefon: 05254 66381104
04.06.2019
Gemäß Arbeitschutzgesetz§10 Abs.2 und Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) A2.2 muss jeder Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung zu Brandschutzhelfern ausbilden. Diese Ausbildung fand unter Leitung des Herrn Voigt als Brandschutzbeauftragter am 4. Juni in einem theoretischen und in einem praktischen Teil im Schrieweshof statt.
Die Vorgaben im theoretischen Block waren u.a die Grundzüge des Brandschutzes, die Betriebliche Brandschutzorganisation, die Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall.
Abschließend erfolgte die Erläuterung des Funktionsaufbaus der Feuerlöscher und eine praktische Übung an einer Brandsimulationsanlage.
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